Erste Schritte vor dem Arbeitsantritt:


Ihr bekommt von Frau Spruth eine E-Mail mit vorläufigen Zugangsdaten zu unserer Personalapp

„E2N Perso“. Ihr ladet euch die App bitte runter und füllt den Personalfragebogen aus.

 

Was muss im Personalfragebogen ausgefüllt werden?

Folgende Angaben müssen vor dem ersten Arbeitstag ausgefüllt werden:


Allgemeine Angaben

Adresse

Kontakt (E-Mail und Handy und wenn vorhanden Festnetz)

Bankverbindung (falls vorhanden, ansonsten wird der Lohn in bar ausbezahlt)

Steuerliche Angaben (Steuerklasse, Konfession, Steuer-ID, falls die Steuer-ID nicht vorhanden ist, muss diese selbst beim Finanzamt angefragt werden)

Sozialversicherungsangaben

(falls vorhanden Sozialversicherungsnummer, diese kann ansonsten auch von mir bei der Sozialversicherung abgefragt werden) Krankenkasse und auch die anderen Angaben ggfs. ankreuzen.

Ausbildung

Weitere Einnahmen (sollte noch ein weiterer Job existieren oder eine Arbeitslosigkeit ist diese unbedingt auszufüllen!!!)

Der Personalfragebogen wird, wenn alle Angaben korrekt ausgefüllt wurden von uns ausgedruckt und dem Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt.

Was erwarten wir von Euch?

Wie erwarten von unseren Kollegen Freundlichkeit und Zuvorkommenheit gegenüber allen Gästen sowie Bereitschaft zum Teamwork und Kameradschaft gegenüber allen Arbeitskollegen.

 

 

Was ziehe ich an?

Service

Eine Bluse/Hemd erhältst Du von uns – bitte teil uns Deine Größe mit.

Du solltest tragen: schwarze mind. knöchellange Hose (keine Leggings/Sporthose), schwarze Schuhe (schwarze Socken), Unterhemd/BH.

Die Bluse sollte ordentlich gebügelt sein.

 

Koch/Köchin

Die Kochjacke inkl. Halstuch, Vorstecker und Touchon erhältst Du von uns – bitte teil uns Deine Größe mit.

Du solltest tragen: Kochhose, rutschfeste Schuhe

 

Worauf wir noch Wert legen:

Bitte entferne übermäßigen Schmuck und Piercings. Achte auf dezenten Nagellack und nicht zu lange Nägel. Lange Haare bitte zusammen binden. Männer achten bitte auf eine gepflegte Rasur.

Wo kann ich meine privaten Sachen lassen?

 

Euch steht eine Personal-Umkleidekabine zur Verfügung.

Eure Handys bleiben bitte in der Umkleidekabine, während der Pausenzeiten dürft ihr diese gerne nutzen.

 

Wie erfahre ich meinen Dienstplan?


Der Dienstplan wird Dir über die E2N App mitgeteilt.

Sobald Du deinen Dienstplan geöffnet/gelesen hast bestätigst Du uns diesen.

Solltest Du an einen Termin nicht arbeiten können oder passen Dir die Arbeitszeiten nicht, teil uns dies bitte so schnell wie möglich mit.

WICHTIG! Du bist verpflichtet uns Änderungen sofort mitzuteilen, andernfalls bist du fest eingeplant und hast zu Dienstbeginn zu erscheinen.

Wo parke ich mein Auto?

 

Nicht auf den Gästeparkplätzen!

Bei Veranstaltungen bis ca. 300 Gästen kannst Du dein Auto auf der Wiese unterhalb des Gästeparkplatzes stellen. Bei Veranstaltungen über 300 Gästen auf der Wiese hinter den Bahnübergang.

 

Pausenregelung

Bis 6 Stunden Arbeit                     keine Pause

Ab 6 Stunden Arbeit                     bis zu 30 Minuten Pause

Mehr als 9 Stunden Arbeit            bis zu 45 Minuten Pause

 

Minderjährige Mitarbeiter

Ab 4 ½ Arbeit                                   30 Minuten Pause

Mehr als 6 Stunden Arbeit                45 Minuten Pause

Diese Pausenzeiten werden automatisch wie o. a. abgezogen!!!

Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit!!!

Für zusätzliche Raucherpausen muss man sich selbst ausstempeln, hierfür werden automatisch 10 Minuten von der Arbeitszeit abgezogen.

Informationen zur Lohnberechnung:

Geringfügig beschäftige und kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter erhalten seit dem 1. Januar 2021 den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 € pro Stunde.

 

Zuzüglich zu dem Stundenlohn erhalten Festangestellte, geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte folgende steuerfreie Zuschläge.

Durch diese Zuschläge variiert der Stundenlohn zu Gunsten des Beschäftigten.

Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr

bis zu 25 % des Grundlohns

Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz, wenn Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird.

bis zu 40 % des Grundlohns

Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr am Montag, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.

bis zu 50 % des Grundlohns

Feiertagsarbeit (an gesetzlichen Feiertagen) von 0 Uhr bis 24 Uhr.

Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.

bis zu 125 % des Grundlohns

Für die Arbeit am 1. Mai, am 24 Dezember ab 14 Uhr, am 25. Und 26. Dezember

bis zu 150 % des Grundlohns

Für die Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr

bis zu 125 % des Grundlohns

Löhne für geringfügig Beschäftigte und kurzfristig Beschäftigte können frühestens ab dem 5. des Folgemonats abgerechnet werden.