Veranstaltungskalender
22.05.2025 (Donnerstag)
Sehr geehrte Gäste,
bitte beachten Sie, ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine
zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren.
Wir verlängern diese Frist um 1 Jahr und möchten unseren Gästen die Möglichkeit geben, Gutscheine, die in Vergessenheit geraten sind noch einzulösen.
Bitte beachten Sie, unsere Gutscheine verlieren Ihren Wert nach genau 4 Jahren.
Gerechnet ab dem Ausstellungstag. Ältere Gutscheine werden digital abgerechnet, versteuert und aus unserm Kassensystem gelöscht.
Eine später Aktivierung ist dann nicht mehr möglich.